Folgendes musst Du beim Check-in vorzeigen:
Es gelten keine Zugangsregeln.
In den Innenräumen der Nordschwabenhalle, der Messehalle „Das Handwerk“ und der Berufsschule musst Du eine Maske tragen.
Nimmst Du an einem Vortrag teil, musst Du am Sitzplatz keine Maske tragen.
Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Von der Pflicht zum Tragen einer Maske sind ausgenommen:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
- Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, solang dies vor Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachgewiesen werden kann, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthalten muss.